Satzung

§ 1 Sitz und Name

  1. Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Städteregion Aachen.
  2. Die GRÜNE JUGEND Städteregion Aachen ist der angegliederte Jugendverband von Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Städteregion Aachen und Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Nordrhein-Westfalen. Sie ist politisch und organisatorisch selbstständig.
  3. Die GRÜNE JUGEND Städteregion Aachen hat Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Satzung und Programm der GRÜNEN JUGEND Städteregion Aachen dürfen dem Grundkonsens der Partei und der Satzung der übergeordneten Gebietsverbände nicht widersprechen.
  4. Der Sitz der GRÜNEN JUGEND Städteregion Aachen ist Aachen.

§ 2 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der GRÜNEN JUGEND Städteregion Aachen kann jede natürliche Person bis zum Erreichen der in der Landessatzung vorgesehenen Altersgrenze werden, deren Lebensmittelpunkt und/oder Wohnsitz in der Städteregion Aachen liegt und die nicht in einem anderen Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Mitglied ist.
  2. Der Eintritt erfolgt über die Landes- oder Bundesebene.
  3. Die Mitarbeit in der GRÜNEN JUGEND Städteregion Aachen steht auch Nichtmitgliedern offen, das aktive und passive Wahlrecht sowie das Stimmrecht sind jedoch ausschließlich Mitgliedern vorbehalten.
  4. Näheres regeln die Satzungen des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und des Bundesverbands.

§ 3 Ortsverbände

  1. Die GRÜNE JUGEND Städteregion Aachen gliedert sich in Ortsverbände.
  2. Ortsverbände umfassen in der Regel das Gebiet einer oder mehrerer städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden. Sie müssen in jedem Fall vollständig im Gebiet der Städteregion Aachen liegen. Die Kreismitgliederversammlung kann mit absoluter Mehrheit gebietliche Neuordnungen beschließen und entscheidet über Gebietsstreitigkeiten.
  3. Ortsverbände besitzen Programm, Satzungs- und Personalautonomie.
  4. Alle Mitglieder des Kreisverbands haben aktives und passives Wahlrecht sowie Stimmrecht.
  5. Zuständig für die Anerkennung und Auflösung von Ortsverbänden ist die Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Städteregion Aachen.

§ 4 Organe

Die Organe der GRÜNE JUGEND Städteregion Aachen sind die Kreismitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 5 Kreismitgliederversammlung

  1. Das höchste beschlussfassende Gremium der GRÜNEN JUGEND Städteregion Aachen ist die Kreismitgliederversammlung. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.
  2. Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.
  3. Sie wird vom Kreisvorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einberufen. In zu begründenden Dringlichkeitsfällen kann die Ladungsfrist auf bis zu drei Tage verkürzt werden.
  4. Die Kreismitgliederversammlung tritt mindestens ein Mal im Jahr zusammen.
  5. Die Kreismitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
    1. Sie entscheidet über die Grundlinien der politischen Arbeit der GRÜNEN JUGEND Städteregion Aachen.
    2. Sie berät und entscheidet über eingebrachte Anträge.
    3. Sie verabschiedet den Haushalt.
    4. Sie nimmt Berichte des Kreisvorstands entgegen und entlastet ihn.
    5. Sie wählt den Kreisvorstand.
    6. Sie wählt das Awareness-Team.
    7. Sie wählt die Rechnungsprüfer*innen.
    8. Sie beschließt und ändert die Satzung mit 2/3-Mehrheit.
  6. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied, alleine oder in Gruppen sowie alle Organe des Kreisverbands.
  7. Inhaltliche Anträge müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen, der sie unverzüglich den Mitgliedern zugänglich machen muss. Änderungsanträge sind bis zur Behandlung der entsprechenden Zeile im Antrag möglich.
  8. Anträge zur Änderung der Satzung sind mit der Einladung zu versenden.
  9. Abstimmungen sind offen durchzuführen.
  10. Personenwahlen sind immer geheim zu vollziehen. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, welche die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Wenn dann noch immer Stimmgleichheit besteht, entscheidet das Los.

§ 6 Vorstand

  1. Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbands im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Hat die Mitgliederversammlung zu einem Thema keinen Beschluss gefasst, gelten Beschlüsse der GRÜNEN JUGEND Nordrhein-Westfalen oder der GRÜNEN JUGEND Bundesverband. Er vertritt die GRÜNE JUGEND Städteregion Aachen nach außen und gegenüber der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Städteregion Aachen.
  2. Der Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, einem*einer Schatzmeister*in und optional einem*einer politischen Geschäftsführer*in sowie bis zu vier Beisitzer*innen.
  3. Die Sprecher*innen, die*der Schatzmeister*in und die*der optionale politische Geschäftsführer*in bilden zusammen den geschäftsführenden Kreisvorstand. Die Sprecher*innen, der geschäftsführende Kreisvorstand sowie der Kreisvorstand insgesamt müssen mindestens zur Hälfte aus FLINTA* bestehen.
  4. Mitglieder des Vorstands oder vom Vorstand beauftrage Mitglieder vertreten die GRÜNE JUGEND Städteregion Aachen als kooptiertes Mitglied im Vorstand von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Aachen, als kooptiertes Mitglied im Vorstand von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Aachen, im Ring politischer Jugend der Stadt Aachen, im Ring politischer Jugend der Städteregion Aachen sowie in allen weiteren Gremien, in die die GRÜNE JUGEND Städteregion Aachen Delegierte entsenden kann. Der Vorstand entscheidet wer diese Vertretung wahrnimmt.
  5. Der Vorstand ist auf die Dauer eines Jahres gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet mit der Wahl eines neuen Kreisvorstands.

§ 7 Awareness-Team

  1. Die Kreismitgliederversammlung kann ein Awareness-Team wählen. Dieses besteht aus mindestens zwei und maximal vier Personen, es muss mindestens zur Hälfte aus FLINTA* bestehen. Mitglieder des Vorstands dürfen kein Mitglied des Awareness-Teams sein.
  2. Das Awareness-Team ist in Awareness-Fällen und in Konfliktfällen zwischen Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND Städteregion Aachen und dem Vorstand ansprechbar. Das Awareness-Team arbeitet vertraulich.
  3. Das Awareness-Team übernimmt eine Beratungs- und Kontrollfunktion. Der Vorstand bleibt im Kreisverband für die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Umgangs ohne Diskriminierung, übergriffiges Verhalten und sexuelle Belästigung verantwortlich.
  4. Das Awareness-Team besitzt Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand bezüglich dessen Awareness-Planung und -Arbeit. Es kann auf der Kreismitgliederversammlung über die Awareness-Arbeit sowie Awareness-Defizite berichten.
  5. Das Awareness-Team bildet sich im Bereich Awareness fort und wirkt als Multiplikator in den Kreisverband hinein.
  6. Das Awareness-Team ist auf die Dauer eines Jahres gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet mit der Wahl eines neuen Awareness-Teams, bei Unterschreitung der FLINTA*-Quote oder bei weniger als zwei Mitgliedern.

§ 8 Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Die Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Städteregion Aachen ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 9 Auflösung

  1. Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit beschlossen werden.
  2. Das Restvermögen fällt dann, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, dem Kreisverband von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu, mit der Auflage, es für jugendpolitische Zwecke zu verwenden.

§ 10 Schlussbestimmungen

Die Satzung wurde zuletzt am 16. April 2026 geändert. Mit Beschluss der Satzung tritt
diese in der geänderten Fassung in Kraft.