Finanzordnung

Die Satzung wird durch folgende Finanzordnung ergänzt:

§ 1 Rechenschaftsbericht

  1. Der Kreisvorstand hat über die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen nach Abrechnung des Geschäftsjahres in seinem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen nach den Bestimmungen des Gesetzes öffentlich Rechenschaft zu geben. Der Rechenschaftsbericht wird von der*dem Kreisschatzmeister*in unterzeichnet.
  2. Der gesamte Kreisvorstand ist für die Einhaltung des von der Kreismitgliederversammlung beschlossenen Haushaltsplans verantwortlich. Die*der Kreisschatzmeister*in ist für die ordnungsgemäße Haushaltsführung verantwortlich.

§ 2 Rechnungsprüfung

  1. Die Kreismitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen für die Dauer von einem Jahr. Die Rechnungsprüfer*innen prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie die Angemessenheit der Ausgaben und das Übereinstimmen der Ausgaben mit den Beschlüssen.
  2. Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht Mitglied des Kreisvorstandes sein. Sie dürfen sich nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND Städteregion Aachen befinden. Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht an der Erstellung des zu prüfenden Rechenschaftsberichts teilgenommen haben.
  3. Die Rechnungsprüfer*innen berichten der Kreismitgliederversammlung in Textform und stellen den Antrag auf Entlastung des Kreisvorstands in Finanzangelegenheiten.

§ 3 Haushalt

  1. Die*der Kreisschatzmeister*in entwirft den Haushaltsplan und legt ihn dem Kreisvorstand zur Beschlusslage vor. Über die Annahme des Haushaltsplans entscheidet die Kreismitgliederversammlung.
  2. Buchungen erfolgen grundsätzlich nur nach Geldfluss, allerdings sind am Jahresende die entsprechenden Periodenabgrenzungen vorzunehmen.
  3. Über Erstattungsanträge entscheidet der Kreisvorstand.
  4. Zeichnungsberechtigt für die Finanzangelegenheiten sind die Sprecher*innen, die*der Kreisschatzmeister*in und die*der Politische Geschäftsführer*in jeweils alleine.

§4 Aufbewahrung der Unterlagen

Die Konten und die Buchhaltungsbelege, inklusive der Beschlüsse müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Verantwortlich hierfür ist der amtierende Vorstand.